ABK Vita

Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern steht das Erziehungsrecht primär den Eltern zu. Zum Erziehungs-wesen gehören die Kindertageseinrichtungen; bei deren Gestaltung ist daher das „natürliche Erziehungsrecht“ der Eltern zu berücksichtigen. Die Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände Bayerischer Kindertageseinrichtungen (ABK) beruft sich auf diese verfassungsrechtlichen Grundlagen und setzt sich für deren Umsetzung ein.

Als bayerischer Dachverband der organisierten Krippen-, Kindergarten-, Hort- und Tagesheimelternsprecher setzt sich dieser Zusammenschluss seit 1975 für die ideelle und materielle Förderung bayerischer Kindertageseinrichtungen (Kita) ein. Er wird von jährlich in den Kitas als Beirat gewählten und zusätzlich ehrenamtlich in regionalen Elternverbänden engagierten Eltern getragen. Über die landesweite Verteilung dieser stadt- und landkreisbezogenen Elterngremien ist ein gesicherter Erfahrungsquerschnitt für eine ausgewogene Sachdiskussion gewährleistet.

Der Verbandszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • Interessensvertretung des Kindes über die Kindergarten-/ Krippen-/ und Hortelternsprecher gegenüber allen am bildungspolitischen Elementarbereich Bayerns beteiligten Stellen.
  • Erfahrungsbörse der regionalen Elternverbände Bayerns unter dem Gesichtspunkt elterlicher Mitverantwortung im Kindergarten (familienergänzender Auftrag).
  • Erstellung und Verteilung von elternspezifischen Arbeitsmaterialien für Kindergarten-/ Krippen- und Hortelternsprecher.
  • Durchführung von gemeinschaftlichen Informations-/ Fortbildungsveranstaltun­gen/Fachtagungen für Eltern, Erzieher / Erzieherinnen usw.
  • Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, mit Trägerverbänden, Fachverbänden des pädagogischen Personals, usw.
  • Erhalt einer wirkungsvollen Lobby für Kinder von 0 bis 12 Jahren.

Die Kindergärten nehmen in der Verbandsarbeit eine zentrale Stelle ein, da sie als „Bildungseinrichtung“ in der wichtigsten Zeitspanne der Lebensprägung eines Menschen wirken. Hier setzt sich der Verband unter anderem für eine enge Zusammenarbeit der Grundschule mit dem Kindergarten für die 5 – bis 7 – Jährigen ein.
Wesentliche Arbeitsschwerpunkte des Verbandes waren in den letzten Jahren die konstruktive Begleitung der landesweiten Erprobung der Neufinanzierung von Kindertageseinrichtungen, des neuen Bildungs- und Erziehungsplanes für Kinder bis zur Einschulung sowie des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes. Zentrale Themen waren und sind gegenwärtig die Begleitung der Umsetzung dieses neuen Gesetzes in die Praxis, Hilfen bei umstellungsbedingten Problemen und Konflikten sowie die Unterstützung von Kita-Trägern einschließlich Kommunen bei ihrer Arbeit zur Sicherstellung und Fortentwicklung von Bildungs- und Erziehungszielen im Sinne der betroffenen Kinder. Erfahrungswerte im Umgang mit dem neuen Gesetz, die zu Lasten der Kinder oder deren Familien gehen, werden gesammelt und ausgewertet. Soweit diese auf Mängel in den Rechtsgrundlagen zurückzuführen sind, werden hierzu Änderungsanträge, Petitionen usw. erarbeitet und an den Gesetzgeber weitergeleitet. Um der veränderten Bedeutung der Eltern als Erziehungspartner in Kitas gerecht zu werden, setzt sich die ABK künftig verstärkt für die Legitimation der Elternarbeit im vorschulischen Bereich ein.

Regelmäßige Anträge um eine gesetzliche Verankerung unserer Arbeitsgemeinschaft waren bis zuletzt von allen Sozialministerinnen, wie auch im Bayerischen Landtag, abgelehnt worden. Umso mehr durften wir eine, weit über das Anhörungsrecht hinausgehende, Einbindung in alle gesetzgeberischen und bildungspolitischen Prozesse im Bereich der frühen Bildung erfahren.

Die über 35-jährige enge Zusammenarbeit mit den Münchner Kita-Elterngremien GEbKri (Gemeinsamer Elternbeirat der Krippen; bereits lange vor der Umressortierung aus dem Sozialreferat in das „Schulreferat“ – heute KITA), GKB (Gemeinsamer Kindergartenbeirat) und GEBHT (Gemeinsamer Elternbeirat der Horte und Tagesheime) hat sich, vor allem unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Problemlagen Stadt / Land, sehr bewährt. Mit der städtischen Versatzung der Münchner Kita-Elterngremien GKB und GEBHT hatte die ABK in Abstimmung mit dem Münchner Referat Bildung und Sport ab 2000 mit einem gesonderten Arbeitskreis die Vertretung der Elternbeiräte aus den Münchner Kitas in freier Trägerschaft bis 2019 übernommen.
Die ABK ist aktives Mitglied im „Forum Bildungspolitik Bayern“, im „Bayerischen Rundfunk- und Fernsehrat“ und in der, 2009 mit Unterstützung der Bayerischen Staatskanzlei gegründeten und geförderten, Stiftung „Wertebündnis Bayern“

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Horst-Helmut Fleck
Virchowstraße 16
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